Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Schleswiger Stadtwerke GmbH, Partner der Stadtwerke SH GmbH & Co. KG, ist bemüht, ihre Website www.fjordarium.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.fjordarium.de
Stand zur Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website www.fjordarium.de ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Barriere melden!
Falls Sie noch eine Barriere entdecken, welche noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt wird, melden Sie sich gern bei uns.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.10.2022 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstprüfung vor dem 16.08.2024. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.08.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen gerne.
Nutzen Sie gern das vorgesehene Online-Formular unter diesem Link: Online-Formular Barrierefreiheit.
Beachten Sie bitte den Hinweis zum Datenschutz bei der Übermittlung Ihrer Anfrage über unser Online-Formular Barrierefreiheit.
Oder kontaktieren Sie uns per Post:
Schleswiger Stadtwerke GmbH
c/o Stadtwerke SH GmbH & Co. KG
Marketing Barrierefreiheit
Werkstraße 1
24837 Schleswig
Oder senden uns eine E-Mail:
E-Mail: barrierefreiheit@stadtwerke-sh.de
Betreff: Barrierefreiheit
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle www.schleswig-holstein.de/beschwerdestelle-barrierefreiheit finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Hier investiert das Land Schleswig-Holstein in kommunale Schwimmsportstätten. Gefördert auf Initiative des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegentheiten.