Infos und Teilnahmebedigungen Malwettbewerb 2024

Weihnachtsaktion für Kinder und Jugendliche

Was:            Weihnachtsbild malen oder ausmalen und im Fjordarium abgeben

Wer:            Kinder/ Jugendliche von 3 bis 16 Jahre

Wann:         Abgabe von 25.11.2024 bis 19.12.2024

Verlosung:    Am Sonntag, 22.12.2024 um 11:00 Uhr im Fjordarium

Unter allen eingereichten Bildern werden diese Preise verlost:

1. Preis Geschenkkarte im Wert von 50,00 Euro

2. Preis Geschenkkarte im Wert von 25,00 Euro

3. Preis Geschenkkarte im Wert von 15,00 Euro

4. – 10. Preis Geschenkkarte im Wert von 5,00 Euro

Teilnahmebedingungen: Teilnehmen darf jede natürliche Person zwischen 3 und 16 Jahren unter ausdrücklicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Diese Zustimmung ist bei Abgabe des Bildes durch Unterschrift der gesetzlichen Vertreter zu bestätigen. Das Formular zur Zustimmung der Teilnahme liegt während der Abgabezeit bis 19.12.2024 im Fjordarum aus.

Durchführung und Gewinn: Die 10 Gewinner/in werden am Sonntag, den 22.12.2024 um 11:00 Uhr in der Öffentlichkeit ausgelost. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes in Form einer Geschenkkarte zum Einlösen in den Bädern und ein Umtausch des Gewinngegenstandes sind ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Stadtwerkemitarbeiter/in und deren Angehörigen sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Datenschutz: Bei der Durchführung des Gewinnspieles gibt jeder Teilnehmende bzw. gesetzliche Vertreter/in die folgenden personenbezogenen Daten an: Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Stadtwerke SH GmbH & Co.KG erheben, verarbeiten und nutzen diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit der Unterschrift wird der Teilnahme am Gewinnspiel und der Veröffentlichung des eingereichten Bildes - ohne Nennung von personenbezogenen Daten der/des Erstellers/in - auf den Websites und den Social-Media-Kanälen (u.a. Facebook, Instagram/LinkedIn) des Unternehmensverbunds Stadtwerke SH zugestimmt.
 

 

Hier investiert das Land Schleswig-Holstein in kommunale Schwimmsportstätten. Gefördert auf Initiative des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegentheiten.